Förderung und Sichtbarmachung des deutschen Filmkulturerbes


Ein dreiviertel Jahrhundert nach seiner letzten Kinovorführung soll mit diesem Vorhaben der Stummfilm »Nathan der Weise« im Rahmen eines sinfonischen FilmKonzertes erstmals wieder einem großen Publikum zugänglich gemacht werden. Als ein “Triumph der cineastischen Energie” und aus filmhistorischer Sicht als “ein Vorgriff auf die Hollywood-Ästhetik”[1], stellt er einen Meilenstein filmischen Schaffens aus der Zeit der Weimarer Republik dar, deren notwendige Aufarbeitung jüngst auch den Deutschen Bundestag beschäftigte: “Filme sind ein unersetzbarer Bestandteil des Kulturerbes. Sie sind Gedächtnisarchive und schaffen einen besonderen Zugang zu […] Hoffnungen und Utopien, zu Unabgegoltenem und Verdrängtem, zu einem immer wieder neu zu erschließenden Reichtum der historisch gewordenen Welt.”[2]

[1] Georg Seeßlen: Toleranz fürs Kino gerettet., DIE ZEIT Nr. 27 vom 28.06.2007, S. 44

[2] Deutscher Bundestag, Drucksache 16/8504: Auszug aus einem Antrag Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. März 2008

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